ANWALTSKANZLEI PÄSSLER FÜR STRAFRECHT

Das allgemeine Strafrecht betrifft strafrechtliche Vorwürfe in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen und ist für Betroffene häufig mit erheblichen persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Belastungen verbunden. Bereits ein Ermittlungsverfahren, eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Anklageschrift kann weitreichende Folgen haben. 

In dieser Situation ist eine frühzeitige, präzise und strategisch durchdachte anwaltliche Begleitung von besonderer Bedeutung.

Ich berate und verteidige Mandanten in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts. Dazu gehören unter anderem Vorwürfe im Zusammenhang mit Vermögensdelikten, Körperverletzungsdelikten, Sachbeschädigung, Verkehrsdelikten und weiteren strafrechtlichen Tatvorwürfen. 

 

Dazu gehören unter anderem Vorwürfe im Zusammenhang mit Vermögensdelikten, Körperverletzungsdelikten, Sachbeschädigung, Verkehrsdelikten und weiteren strafrechtlichen Tatvorwürfen. 

Ich begleite Mandanten in allen Phasen des Verfahrens – von den ersten Ermittlungen über die Hauptverhandlung bis hin zu Berufungs- und Revisionsverfahren.

Ziel meiner Tätigkeit ist es, strafrechtliche Vorwürfe sorgfältig zu prüfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Interessen meiner Mandanten mit Nachdruck und Augenmaß zu vertreten. 

Meine Kanzlei in Wiesbaden berät und verteidigt Mandanten im Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus in allen Fragen des allgemeinen Strafrechts.


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Rechtsanwalt Mathias Päßler 
Tannenstraße 8
65187 Wiesbaden

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