Das Jugendstrafrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich mit strafrechtlichen Angelegenheiten von Jugendlichen und Heranwachsenden befasst. Es unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht durch besondere Regelungen und Verfahrensweisen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Entwicklungsstufen junger Menschen abzielen. Das Ziel des Jugendstrafrechts ist es, delinquentes Verhalten bei Jugendlichen zu erkennen, zu intervenieren, zu rehabilitieren und zu resozialisieren, anstatt sie ausschließlich zu bestrafen. Zu den typischen Straftaten im Jugendstrafrecht gehören Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drogenmissbrauch und Verstöße gegen das Waffengesetz.