Jungendstrafrecht

Jungendstrafrecht

ANWALTSKANZLEI PÄSSLER FÜR STRAFRECHT

Das Jugendstrafrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich mit strafrechtlichen Angelegenheiten von Jugendlichen und Heranwachsenden befasst. Es unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht durch besondere Regelungen und Verfahrensweisen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Entwicklungsstufen junger Menschen abzielen. Das Ziel des Jugendstrafrechts ist es, delinquentes Verhalten bei Jugendlichen zu erkennen, zu intervenieren, zu rehabilitieren und zu resozialisieren, anstatt sie ausschließlich zu bestrafen. Zu den typischen Straftaten im Jugendstrafrecht gehören Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drogenmissbrauch und Verstöße gegen das Waffengesetz.
Im Jugendstrafrecht werden alternative Sanktionsmaßnahmen wie Sozialstunden, erzieherische Maßnahmen, Jugendstrafe und Jugendgerichtshilfe angewendet, um den individuellen Bedürfnissen und Umständen der jungen Täter gerecht zu werden. Ein erfahrener Jugendstrafverteidiger mit Fachkenntnissen im Jugendstrafrecht kann Jugendliche und ihre Familien während des Strafverfahrens unterstützen und darauf hinwirken, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Rehabilitation und Resozialisierung des jugendlichen Täters zu fördern. In unserer Kanzlei in Freiburg bieten wir umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Fragen des Jugendstrafrechts an. Unser Ziel ist es, Jugendliche und ihre Familien durch schwierige rechtliche Situationen zu führen und ihnen eine zweite Chance zu ermöglichen, sich positiv zu entwickeln. Mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen im Bereich des Jugendstrafrechts zu unterstützen.

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Rechtsanwalt Mathias Päßler 
Mainzer Straße 21
65185 Wiesbaden